Covid-19 Infos

An der Sitzung vom 3.12.2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zertifikatspflicht unabhängig von einer beständigen Trainingsgruppe auszudehnen. Diese Bestimmungen gelten ab Montag 6.12.2021.

Trainings für Teilnehmer ab 16 Jahren

  • Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt neu die Zertifikatspflicht für Alle (Teilnehmer und Trainer).
  • Die Prüfung der Zertifikats-Gültigkeit liegt in der Verantwortung der Trainer.
  • Generelle Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen.
  • Nur während der aktiven Sportausübung kann auf das Maskentragen verzichtet werden.

Trainings für Teilnehmer unter 16 Jahren

  • Generelle Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen ab 12 Jahren
  • Nur während der aktiven Sportausübung kann auf das Maskentragen verzichtet werden.

Weiterhin gilt die vom BAG vorgeschriebenen Regeln und Hygienemassnahmen einzuhalten.

  • Abstand halten
  • Die Kontaktdaten müssen in der Anwesenheitsliste nach wie vor aufgenommen werden.
  • Nur symptomfrei ins Training kommen

 


 

 

Corona Schutzkonzept für den Spielbetrieb

TVA_Volleyball_Schutzkonzept_Spielbetrieb_Oct2021.pdf

 


 

 

An der Sitzung vom 8. September hat der Bundesrat beschlossen, die Zertifikatspflicht ab Montag, 13. September 2021, auszudehnen.

Information von SwissVolley:

Für Volleyball als Hallensportart aber auch für den Schweizer Sport allgemein ist es enorm wichtig, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen aufgrund hoher Corona-Fallzahlen kommt. Die vom Bundesrat am 8. September beschlossene Ausweitung der Zertifikatspflicht soll dies verhindern. Die Massnahme ist bis zum 24. Januar 2022 befristet, kann aber auch früher wieder aufgehoben werden, sollte sich die Situation entspannen. 

Wichtig ist jetzt, dass sich alle – die Vereine, Teams, die einzelnen Spielerinnen und Spieler und alle anderen Personen, die in die Halle gehen – entsprechend verhalten. Swiss Volley hat das Schutzkonzept für Spielbetrieb Volleyball MIT Covid-Zertifikat vom 26.08.2021 gemäss der neu geltenden Verordnung aktualisiert. 


Zertifikatspflicht im Spielbetrieb und bei Turniere drinnen

Für die Vereine in allen Ligen, bei den Erwachsenen und im Nachwuchs, heisst es ab nächsten Montag: im Spielbetrieb und an Turnieren – und dazu zählen auch Testspiele oder Vorbereitungsturniere – müssen das Covid-Zertifikat und ein Personalausweis aller Personen ab 16 Jahren kontrolliert werden. Das tönt vielleicht für einige Verantwortliche kompliziert und kann Befürchtungen in Bezug auf die Umsetzbarkeit auslösen. Auf der anderen Seite können im Unterschied zur letzten Saison wieder Heimspiele mit Publikum und ohne Einschränkungen was Masken und Verpflegung anbelangt stattfinden.


Trainingsbetrieb - kein Zertifikatspflicht bei Gruppen bis zu 30 Personen

Dass Anlässe mit beständigen Gruppen von bis zu 30 Personen auch drinnen nach wie vor ohne Zertifikat stattfinden können, gewährleistet, dass Vereinstrainings weiterhin ohne erhöhten Aufwand durchgeführt werden können. Alle Details sind im Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb aufgelistet.

 


 

 
 
Angepasste Regeln ab dem 16.08.2021
  • im Eingangsbereich und in den Garderoben gilt nach wie vor die Maskenpflicht ab 12 Jahren
  • die Kontaktdaten müssen erhoben werden
  • es gibt keine Begrenzung der Gruppengrössen und der Mindestplatzbedarf ist nicht vorgeschrieben
  • es gibt keine Maskenpflicht beim Durchführen der Trainings
  • die Massnahmen, dass man symptomfrei ins Training kommt, die Hände desinfiziert oder gewaschen hat bleiben nach wie vor


 

 
News ab dem 19.4.2021
 
Der Bundesrat hat am 14. April 2021 einen nächsten Öffnungsschritt per 19. April beschlossen.

Neu gilt:
  • Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Leiter) mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden:
    • im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5m eingehalten wird. Sportarten mit Körperkontakt sind draussen nur erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.
    • in Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.
    • Falls möglich, sind die Trainings im Freien durchzuführen.
  • Kraftraum: für die Benutzung des Kraftraums sind die Weisungen der Trägerschaft massgebend.
 
Weiterhin gilt:
  • Sportaktivitäten (In- und Outdoor) von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sind ohne Einschränkungen möglich
  • Einhaltung der vorhandenen Schutzkonzepte, inkl. Maskenpflicht für Leiterinnen und Leiter
  • Gemäss dem Entscheid des Regierungsrats BL vom 19. Januar 2021, empfehlen wir für Kinder ab der 5. Schulklasse resp. ab 10 Jahren während dem ganzen Trainingsbetrieb unter Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen zusätzlich die Masken zu tragen. Die Trainingsintensität ist anzupassen.
  • Ausnahmen für Mitglieder von Nationalkadern sind möglich
  • Die Teilnahme am Training ist freiwillig und obliegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigt

 


 

 

News ab dem 1.3.2021

Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 auf Grund der epidemiologischen Lage seine Massnahmen bis Ende März angepasst.

Neu gilt:

Sportaktivitäten (In- und Outdoor) von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger ohne Einschränkungen möglich
Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Leiter) mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird. Kontaktsportarten oder Sportarten, bei denen der Körperkontakt bei der normalen Ausübung des Sports nicht vermieden werden kann, wie z.B. Fussball, Basketball, Volleyball sind verboten. Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind möglich.

Weiterhin gilt:

  • Einhaltung der vorhandenen Schutzkonzepte, inkl. Maskenpflicht für Leiterinnen und Leiter
  • Gemäss dem Entscheid des Regierungsrats BL vom 19. Januar 2021, empfehlen wir für Kinder ab der 5. Schulklasse resp. ab 10 Jahren während dem ganzen Trainingsbetrieb unter Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen zusätzlich die Masken zu tragen. Die Trainingsintensität ist anzupassen.
  • Der Kraftraum bleibt für alle Mitglieder geschlossen
  • Ausnahmen für Mitglieder von Nationalkadern sind möglich
  • Die Teilnahme am Training ist freiwillig und obliegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten
  • Weitere Infos unter https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#lockerungen

Das heisst für uns:

  • Neu darf U19M, U23K (bis Jahrgang 2001), und die Spieler und Spielerinnen der Damen- uind Herrenmannschaften bis Jahrgang 2001 wieder in der Halle trainieren. Sprecht euch mit euren Trainern ab.
  • Ältere Spieler und Spielerinnen können sich für Outdoor-Trainings treffen. Max. 15 Personen und ohne Körperkontakt. Die Beachfelder dürfen fürs Techniktraining benutzt werden.
  • Wegen Masken. Wir halten uns an die Empfehlungen des BAG. TrainerInnen müssen Masken tragen. Bei den SpielerInnen ist das Tragen einer Maske freiwillig, aber empfohlen. Bei Minderjährigen sind die Eltern dafür verantwortlich, ob ihr Kind eine Maske trägt oder nicht.

https://www.volleyball.ch/?_nsid=66472

 


 

 

News ab dem 21.01.2021 vom Vorstand TVA

Der Regierungsrat hat am 19. Januar 2021 die Massnahmen des Bundes auf Kantonsebene auf Grund der epidemiologischen Lage bis Ende Februar weiter verschärft. Neu gilt:

  • Ab der 5. Schulklasse respektive ab 10 Jahren eine generelle Maskenpflicht im Schul- sowie Turnunterricht. Entgegen der Kommunikation auf der Webseite des Sportamts BL (Stand: 20. Januar) - welche das Training ohne Masken erlaubt - schliessen wir uns der Meinung der Schule an.
  • Deshalb empfehlen wir während dem ganzen Trainingsbetrieb unter Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen zusätzlich die Masken zu tragen, um ein unkontrolliertes Ansteigen der Fallzahlen zu verhindern.

Weiterhin gilt:

  • Für die über 16 jährigen Mitglieder ist der Trainingsbetrieb weiterhin eingestellt
  • Der Kraftraum bleibt für alle Mitglieder geschlossen
  • Ausnahmen für Mitglieder von Nationalkadern sind möglich
  • Die Teilnahme am Training ist freiwillig und obliegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten

 


 

 

News ab dem 12.12.2020

Wie ihr wahrscheinlich schon aus den Medien gehört habt, hat der Bundesrat und der Kanton-Baselland neue Bestimmungen erlassen, um das Corona-Virus einzudämmen.

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81582.html

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/sport/medien-und-kommunikation/info-coronavirus

Die Massnahmen gelten vorerst bis am 22.1.2021.

Was heisst das für uns?

- Reguläre Volleyballtrainings werden bis am 22.1.2021 abgesagt.

- Aussnahme ist das Training der Kids und U13. Diese haben Slots vor 19 Uhr und sind unter 12 Jahre alt. Sie können weiterhin trainieren. Es dürfen keine Kinder ins Training, die schon 12 Jahre alt oder älter sind. Die Teilnahme ist natürlich immer noch freiwillig.

- Volleyballtrainings von höchstens 5 Personen und vor 19 Uhr sind möglich. Das muss ein Team selber organisieren.

Weiter hat Swiss Volley Basel die offizielle Meisterschaft 20-21 vorzeitig abzubrechen. Niemand wird auf- oder absteigen. Eine freiwillige "light"-Meisterschaft von 1.3 bis 30.4.2021 ist geplant. Der/die Teamverantwortliche ist verantwortlich, ob ihr euch dort an- oder abmeldet. Wir werden die Teamverantwortlichen noch informieren. Was mit den Kids-, U13- und U15-Turnieren ist, wissen wir noch nicht.

https://www.volleybasel.ch/covid-19/

 


 

 

News ab dem 11.11.2020

Der Regierungsrat passte am 10. November 2020 die kantonale Corona-Verordnung an. Die Anpassung betrifft vor allem den Jugendsport. Das Alter für die eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten wurde von 16 Jahren auf 12 Jahre gesenkt. Diese Massnahme gilt ab dem 11. November 2020.

Eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten bedeuten

  • bei allen Bewegungsübungen mit Ball muss ab 12 Jahren Maske getragen werden.
  • Bei gemischten Altersgruppen gilt die Maskenpflicht auch für unter 12-jährige SpielerInnen.
  • Maximale Trainingsgrösse liegt bei 15 Personen inklusive Trainer. Bei grösseren Gruppen nutzt den Aussenbereich.
  • statische Athletik- und Technikübungen am Platz dürfen mit 15m2 Platz pro SpielerIn OHNE Maske ausgeführt werden
  • die Übungen müssen so gestaltet werden, dass kein direkter Kontakt zwischen den SpielerInnen entsteht (z.B. kein Fussball, Unihockey)
  • TrainerInnen müssen immer Maske tragen

Hier gibt es mehr Infos:

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/sport/medien-und-kommunikation/info-coronavirus/faq-sportamt#antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen-faq

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/sport/medien-und-kommunikation/info-coronavirus

Zudem wurden die Massnahmen für alle zeitlich verlängert. Neu gelten sie bis inkl. 10. Januar 2021.

Der Meisterschaftsunterbruch ist bis zu diesem Datum verlängert. Die Regionalverbände planen mit Swiss Volley eine Verlängerung der Meisterschaftszeit im Frühling.

 


 

Ab dem 1.11.2020 kommt folgendes dazu:

  • Volleyball: Trainings nur mit Maske mit maximal 5 Personen (>16 Jahre) auf einer Feldhälfte. Statische Einheiten wie Krafttraining können unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände (4m2 pro Person) auch ohne Maske durchgeführt werden.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen, Kraftraum, Garderoben und Toiletten. Bei gemischten Altersgruppen (über und unter 16 Jahren) gilt sowohl die Gruppengrösse von max.15 Personen (inklusive Leiter) als auch die Maskenpflicht.

 


 

Ab dem 29.10.2020 gelten folgende zusätzlichen Regeln fürs Trainieren:

- Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr dürfen weiterhin unbegrenzt an den Trainings teilnehmen (die Coaches tragen eine Maske und halten den Abstand)

- Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene dürfen mit Maske unter Gewahrung des Abstandes zu max. 15 Personen trainiere.

 


 

 

Ab dem 19.10.2020 gelten folgende Weisungen vom TVA:

  • Die bis anhin geltenden Regeln und Schutzkonzepte sind zwingend weiterhin einzuhalten.
  • Die Hygiene und Abstandsregeln des BAG’s sind zwingend einzuhalten.
  • NEU: Ab 12 Jahren ist das Tragen einer Schutzmaske im Innenbereich von öffentlichen Gebäuden Pflicht. Somit gilt im öffentlichen Bereich der Hallen (Garderobe, WC-Anlagen, Zugängen zu Hallen, Gymnastikraum und Tribünenbereich sowie auf der Tribüne) eine Maskenpflicht. Die Maske kann im Bereich der Räumlichkeit (Halle, Gymnastikraum etc.) in dem der Sport ausgeübt wird, und somit unserem Contact Tracing unterliegt, für die Ausübung der Tätigkeit ausgezogen werden. Ist es möglich bei der Ausführung seiner Tätigkeit eine Maske zu tragen, bitten wir um Einhaltung der Maskenpflicht. Beim wieder Verlassen der Sporträumlichkeit und dem wiedereintreten in den öffentlichen Bereich muss die Maske wieder angezogen werden.
  • Generell gilt: Die Teilnahme ist freiwillig und obliegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten resp. des einzelnen volljährigen Mitglieds.
  • Weisungen der Gemeinde sowie der Trägerschaft als Betreiber von Sporteinrichtungen sind ohne Einschränkungen Folge zu leisten


 

Erfassung der TrainingsteilnehmerInnen ab 11.5.

Gruppeneinteilung Teilnehmerliste Volleyballtrainings ab 11.docx

Archiv

 

Ab dem 1. Mai 2020 dürfen wir unter strengen Auflagen die Volleyballtrainings wieder aufnehmen. Auch wenn wir uns bemüht haben dies für alle Volleyballspieler zu ermöglichen, akzeptieren wir den Entscheid vom TVA Vorstand und dem Trägerschaftsverein der Hagenbuchen ein Training in der Halle ausschliesslich für Spieler >18 Jahre zu erlauben.

Ab dem 13. Mai 2020 dürfen alle Spieler von den Erwachsenenteams trainieren, auch die unter 18.

Ab dem 18. Mai 2020 ist das Training in der Gerenmatte wieder möglich.

Ab dem 25. Mai 2020 organisieren wir Trainings für alle auf den Beachfeldern der HGB. Die Spieler werden informiert.

Ab dem 08. Juni 2020 sind wieder reguläre Trainings möglich mit dem Schutzkonzept vom TVA